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100 € Rabatt-Aktion

Staat zahlt die Hälfte der Beratung

Sanierungsfahrplan für Ihr Haus

Der Sanierungsfahrplan sagt Ihnen, was an Ihrem Haus zuerst sinnvoll ist. Ein Energieberater schaut sich das Gebäude an und schreibt die Reihenfolge auf. Später kann das bei Fenster oder Dämmung extra Förderung bringen.

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iSFP für 1–2 Wohneinheiten

Individueller Sanierungsfahrplan für Ein- und Zweifamilienhäuser

  • Analyse des Hauses
  • Ziel und Reihenfolge der Schritte
  • Offizieller Sanierungsfahrplan
  • Staat zahlt die Hälfte, höchstens 650 €

ab 1.329 €

iSFP für 3–5 Wohneinheiten

Individueller Sanierungsfahrplan für Mehrfamilienhäuser

  • Analyse des Hauses
  • Ziel und Reihenfolge der Schritte
  • Offizieller Sanierungsfahrplan
  • Staat zahlt die Hälfte, höchstens 850 €

ab 1.729 €

Förderung 2026 im Überblick

Aktuelle Förderung auf einen Blick

Die wichtigsten Fördersätze und Kostenobergrenzen für Ihre Maßnahme – kompakt, verständlich und auf aktuellem Stand.

BAFAStand 12.08.2026

Zuschuss für die Beratung

Ihre Grundförderung

50 % vom Preis

höchstens 650 € / 850 €

Grundförderung50 % vom Preis
Maximal möglichhöchstens 650 € / 850 €
Förderfähige Kosten1–2 Wohnungen: 650 €, ab 3 Wohnungen: 850 €
  • Der Staat zahlt die Hälfte der Beratung
  • Höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus
  • Höchstens 850 € ab drei Wohnungen
  • Das Geld kommt zu Ihnen, nicht automatisch zu uns
BAFAStand 12.08.2026

Extra Förderung später

Ihre Grundförderung

15 % Grundförderung

mit Fahrplan höchstens 17,5 %

Grundförderung15 % Grundförderung
Maximal möglichmit Fahrplan höchstens 17,5 %
Förderfähige KostenEinfamilienhaus: 30.000 €, mit Fahrplan 60.000 €
  • Ohne Fahrplan: 15 % auf Kosten bis 30.000 € beim Einfamilienhaus
  • Mit Fahrplan: dieselbe 15 %, aber bis 60.000 €
  • Extra 5 % nur auf den Teil über 30.000 €
  • Pauschal 20 % gibt es nicht
  • Gilt für Fenster und Dämmung, nicht für den Heizungstausch

Die konkrete Förderhöhe hängt von Antrag, Gebäude, Maßnahme und den zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinien ab. Die Angaben ersetzen keine Förderzusage oder Rechtsberatung.

Vom Vorhaben zum Antrag

So kommt Ihr Antrag sicher auf den Weg

  1. 01

    Haus klären

    Wie viele Wohnungen, wie alt das Haus ist, was Sie planen.

  2. 02

    Zuschuss beantragen

    Zuerst den Zuschuss beantragen, dann den Vertrag zur Beratung unterschreiben.

  3. 03

    Beratung und Fahrplan

    Der Energieberater kommt zum Haus und schreibt den Fahrplan.

  4. 04

    Was als Nächstes kommt

    Sie sehen den heutigen Stand, das Ziel und die Reihenfolge. Danach können Fenster, Dämmung oder Heizung folgen.

Direkte Antworten · aktueller Stand

Häufige Fragen zur Förderung

Was ist ein Sanierungsfahrplan?

Der Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer Energieberatung. Er zeigt, wie Ihr Haus heute dasteht, wohin es soll und in welcher Reihenfolge Sie sanieren.

Wie viel zahlt der Staat für die Beratung?

Die Hälfte der Beratung, höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohnungen. Das Geld kommt zu Ihnen.

Wann beantrage ich den Zuschuss?

Bevor Sie den Vertrag zur Beratung unterschreiben.

Bringt der Fahrplan später mehr Förderung?

Ja, bei Fenster und Dämmung. Die Grundförderung bleibt 15 %. Mit Fahrplan dürfen Sie mehr Kosten anrechnen. Extra 5 % gibt es nur auf den Teil über 30.000 €. Pauschal 20 % gibt es nicht.

Gilt das auch für die neue Heizung?

Nein. Die neue Heizung läuft über die KfW und hat eigene Zuschüsse.

Brauche ich den Fahrplan für Fenster oder Dämmung?

Nein. Ohne Fahrplan gibt es 15 % bis zur niedrigeren Grenze. Der Fahrplan lohnt sich vor allem, wenn die Kosten höher sind oder mehrere Schritte geplant sind.

Was kostet der Fahrplan hier?

1.329 € für 1–2 Wohnungen, 1.729 € für 3–5 Wohnungen. Den Zuschuss vom Staat beantragen Sie extra. Die Hälfte ist förderfähig, höchstens 650 € bzw. 850 €.

In zwei Klicks den Förderantrag starten

Ihre Maßnahme ist bereits vorausgewählt. Kontaktdaten eintragen, Voraussetzungen bestätigen und den Antragsservice direkt starten.